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Interview mit Dr. Rolf-E. Breuer vom 04. Februar 2002
Am 3. Februar 2002 gab der Dr. Rolf-E. Breuer, der zugleich Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken war, in New York während des Weltwirtschaftsforums dem - vornehmlich Nachrichten aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen verbreitenden - Fernsehsender Bloomberg TV ein etwa fünfminütiges Interview, das aufgezeichnet und über Satellit erstmals am folgenden Tage im Bloomberg TV Deutschland ausgestrahlt und als Textnachricht über Bloomberg Professional Services verbreitet wurde. Im dritten Teil des Interviews, das sich zunächst allgemein mit den wirtschaftlichen Aussichten und der aktuellen geschäftlichen Entwicklung der Beklagten zu 1) befasste, heißt es:
Frage: "Sprechen wir über was anderes. Großes Thema derzeit in Deutschland: Das ist der Kirch-Konzern und die Probleme mit der Verschuldung. Es gibt einen Zeitungsbericht in der Financial Times, dass Sie mit dem Bundeskanzler gesprochen hätten über Kirch. Stimmt das?"
Dr. Breuer: "Das kann ich nicht kommentieren, der Bundeskanzler muss sagen, ob er mit mir gesprochen hat oder nicht."
Frage: "Fragen wir mal anders: Kirch hat sehr, sehr viele Schulden, sehr hohe Schulden. Wie exponiert ist die Deutsche Bank?"
Dr. Breuer: "Relativ komfortabel, würde ich mal sagen, denn - das ist bekannt und da begehe ich keine Indiskretion, wenn ich das erzähle - der Kredit, den wir haben, ist
1. zahlenmäßig nicht einer der größten, sondern relativ im mittleren Bereich und
2. voll gesichert durch ein Pfandrecht auf Kirchs Aktien am Springer-Verlag.
Uns kann also eigentlich nichts passieren, wir fühlen uns gut abgesichert. Es ist nie schön, wenn ein Schuldner in Schwierigkeiten kommt, und ich hoffe, das ist nicht der Fall. Aber wenn das so käme, wir bräuchten keine Sorgen zu haben."
Frage: "Die Frage ist ja, ob man mehr ihm hilft, weiter zu machen."
Dr. Breuer: "Das halte ich für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine - wie Sie gesagt haben - Stützung interessieren."
[Vorangestellter Text entspricht einer Textpassage des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24.01.2006, Az. XI ZR 384/03.]
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